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Jugendmannschaft ASV-RASTATT

Du bist zwischen 10 und 18 Jahre alt und hast Lust dich unserem Vereinsleben anzuschließen?

Dann melde dich bei unseren Jugendbetreuern. Das Jugendtraining wird von erfahrenen Jugendbetreuern angeleitet und von Vereinsmitgliedern unterstützt. Unsere Jungend trifft sich mehrfach im Jahr zu Veranstaltungen und verschiedenen Fischen an den unterschiedlichsten Gewässern. Es ist unser Ziel euch unserem gemeinsamen Hobby das Angeln näherzubringen und mit Tipps, Tricks und Taktiken zu verbessern.

Ansprechpartner

Michael Kühn: 0176 20952782

Artur Neugebauer: 0177 4233014

5 Dörfer-Fischen

das 5 Dörfer-Fischen ist ein Jungenfischen an dem sich 5 Angelvereine aus dem Umkreis beteiligen. An festgelegten Terminen Treffen wir uns (Uhrzeit spätestens 7.30 Uhr) an den verschiedenen Vereinsgewässern zum gemeinschaftlichen Angeln. Es wird hauptsächlich auf Friedfisch gefischt (Beginn des Angelns ist 8.30Uhr), die Angelarten hierbei sind Stippen, Posen- oder Grundangeln mit Futterkorb (Feedern). Hier wird auch darauf geachtet das die Jugendlichen auch nur die für Ihren Alterstand/Fähigkeiten passende Angeltechnik durchführen und sich hierbei verbessern.

Es werden hier wie auch bei “Vereinsfischen Erwachsener” die Angelplätze gezogen. (Kartenausgabe ist um 7.45 Uhr) eine definierte Zeit (2.5 Stunden) geangelt und die gefangenen Fische gewogen. (Ende des Angelns ist 11.00Uhr)

Die Fangergebnisse jedes Jugendlichen werden notiert und von den insgesamt 5 Fischen/Terminen zusammengerechnet/addiert. Man muss mindestens an 3 von insgesamt 5 Terminen anwesend gewesen sein um am Schlusstermin (Zeltlager) mit in die Wertung zu kommen!

Das 5 Dörfer-Fischen endet mit einem gemeinschaftlichen Zeltlager mit 2 Übernachtungen (Freitag bis Sonntag). Zu Abschluss werden die Fangergebnisse/Platzierung veröffentlicht.

tarife

(Bis einschließlich 18. Lebensjahr) Jugendliche 50 €
V 005 Jugend/Frauen passiv 15 €

Gebühren für Neuaufnahmen

Jugend

0€

 

Im Jahr, in dem der Jugendliche 18 wird, ist der Jugend-Beitrag zu entrichten.
Bei Vorlage von Zivildienst- oder Wehrdienstzeitbescheinigung wird dem Mitglied ein beitragfreies Jahr gewährt.

Es ist unser Ziel, dass der Anteil an Frauen und Jugendlichen in unserem Verein steigt, daher bezahlen diese keine Aufnahmegebühr.

Soviel, um dem eventuell aufkeimenden Vorwurf der Diskriminierung von Männern vorzubeugen.

Angeln für Kinder und Jugendliche

Regelung für Kinder unter 10 Jahren

Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 10 Jahren kann keinen Erlaubnisschein oder Jugendfischereischein erhalten. Es kann bei einem erwachsenen Angler mitangeln. Dieser muss einen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.

Das Kind unter 10 Jahren kann als Helfer eines erwachsenen Anglers beim Angeln teilnehmen. Es darf jedoch keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen, einschließlich der Anlandung der gefangenen Fische. Keinesfalls darf das Kind einen lebenden Fisch abhaken und diesen betäuben oder töten.

Regelung für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren

Jugendlichen kann durch das Rathaus ein Jugendfischereischein ohne Fischerprüfung erteilt werden. Damit dürfen Jugendliche in Begleitung eines volljährigen Fischereiinhabers angeln und benötigen auch einen gültigen Erlaubnisschein. Die Aufsichtsperson (volljähriger Fischereischeininhaber) benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.

Die Ausübung der Fischerei unter Aufsicht bedeutet, dass der Inhaber des Jugendfischereischeins zwar sämtliche Tätigkeiten, die mit dem Fischfang verbunden sind, selbständig ausführen darf. Der die Aufsicht führende erwachsene Angler muss aber so anwesend sein, dass er jederzeit eingreifen kann, um Fehlhandlungen des Jugendlichen zu unterbinden. Er muss sich also in „Beobachtungsnähe“ befinden und nicht durch andere Beschäftigungen abgelenkt sein.

Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der oder die Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet.

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können auch bereits an der Fischerprüfung teilnehmen. Bei Bestehen erhalten sie den Fischereischein, der ihnen nach dem Fischereigesetz selbständiges Angeln erlaubt – wie einem Erwachsenen. Die Aufsichtspflicht nach BGB (Jugendschutz) bleibt davon unberührt.vollendet.

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können auch bereits an der Fischerprüfung teilnehmen. Bei Bestehen erhalten sie den Fischereischein, der ihnen nach dem Fischereigesetz selbständiges Angeln erlaubt –  wie einem Erwachsenen. Die Aufsichtspflicht nach BGB (Jugendschutz) bleibt davon unberührt.

Regelung für Jugendliche ab 16 Jahren

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, sodass ein Jugendlicher nur noch angeln darf, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden hat sowie im Besitz eines Erlaubnisscheines ist.